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Antrag - Wie erfolgt die Antragsstellung

Die Antragsstellung erfolgt über ein Formular ( mit Anlagen) an den Stadt- oder Landkreis. Von dort wird der Antrag mit einer Stellungnahme weitergeleitet an die jeweils zuständige Stelle.

Schritte:

1.Den Antrag ausfüllen und in zweifacher Ausfertigung mit Anlagen an den Stadt- oder Landkreis senden

2. Zum Antrag folgende Anlagen erstellen bzw. einholen:

  • schriftlicher Bestätigung eines kommunalen Zuschusses über Höhe und Zeitpunkt der Förderung(unbedingt Voraussetzung zur Förderung)
  • Konzeption zur Qualitätssicherung: Sicherung der Schulung und Fortbildung, kontinuierliche fachliche Begleitung Projektbeschreibung

Merke:

1. Der Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein

2. Im Finanzierungsplan können als kommunale Mittel eingebracht werden :

  • als Eigenmittel Personalkosten (jedoch keine Sachkosten)
  • Zuwendungen in Form von Geldbeträgen ( z.B. € 1250)
3. Im Kostenplan werden nur Kosten berücksichtigt, die im Zusammenhang mit den bürgerschaftlich Engagierten entstehen
(z.B. Werbung von Freiwilligen, Öffentlichkeitsarbeit, Schulung, Begleitung, Einsatz, Unterstützung)Andere Sachkosten sind nicht zuwendungsfähig .( z.B.Raummiete oder PC für die Koordinierungsstelle sondern nur Sachkosten, die sich direkt aus dem Zusammenhang mit den bürgerschaftlich Engagierten ergeben (z.B. Schulungsmaterial wie Bücher, Filme etc., Öffentlichkeitsarbeit)

4. Die Projektbeschreibung macht Aussagen zu folgenden Qualitätsmerkmalen:

  • Verhältnis der Anzahl der Betreuenden zur Anzahl der Betreuten,
  • Ausrichtung auf Dauer,
  • Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit; anzustreben ist, dass das Angebot des Eh-renamts sowie der Selbsthilfe in der Pflege mindestens einmal je Woche zumindest drei Pflegebedürftige erreicht oder die Einzelbetreuung von Pflegebedürftigen an mindestens drei Tagen je Woche ermöglicht,
  • Beschreibung der wesentlichen Inhalte,
  • Beschreibung der Maßnahmen der Qualitätssicherung,
  • angemessene Schulung und Fortbildung der ehrenamtlich tätigen sowie der sonstigen zum bürgerschaftlichen Engagement bereiten Personen und tätigen sowie der sonstigen zum bürgerschaftlichen Engagement bereiten Personen.

5.Die Konzeption zur Qualitätssicherung stellt dar, was die Schulung, Fortbildung und Begleitung der Freiwilligen umfasst

Die angemessene Schulung und Fortbildung der ehrenamtlich tätigen sowie der sonstigen zum bürgerschaftlichen Engagement bereiten Personen muss folgende Qualitätsmerkmale aufweisen:

    1. Basiswissen über Krankheitsbilder, Behandlungsformen und Pflege der zu betreuenden Menschen,
    2. allgemeine Situation der pflegenden Personen einschließlich des sozialen Umfelds,
    3. Umgang mit den Erkrankten, insbesondere Erwerb von Handlungskompetenzen im Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressionen und Widerständen,
    4. Methoden und Möglichkeiten der Betreuung und Beschäftigung und
    5. Kommunikation und Gesprächsführung.
Die ehrenamtlich tätigen sowie die sonstigen zum bürgerschaftlichen Engagement bereiten Personen sind von einer Fachkraft anzuleiten, die entsprechend dem Angebot des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe in der Pflege Erfahrungen und Wissen über die zu betreuenden Menschen hat. Der Fachkraft obliegt die fachliche und psychosoziale Begleitung und Unterstützung der Engagierten sowie die Durchführung von Fall-besprechungen und regelmäßigen Teamsitzungen. Als Fachkräfte kommen je nach Zielgruppe der Pflegebedürftigen folgende Berufsgruppen in Betracht:

  • Krankenschwestern und Krankenpfleger,
  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger,
  • Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger,
  • Heilpädagoginnen und Heilpädagogen und
  • Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen.
Die Eignung anderer Berufsgruppen ist im Einzelfall zu prüfen.

6.Aufwände von Freiwilligen werden anerkannt, aber nur in begrenzter Höhe

Die öffentliche Förderung der ehrenamtlich Engagierten oder bürgerschaftlich Tätigen ist gedacht für Entschädigungen für den tatsächlich entstandenen Aufwand. Er kann pauschaliert werden. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Träger bürgerschaftlich Tätigen Aufwandsentschädigungen über den steuerfreien Betrag gem. § 3 Ziff. 26 EStG hinaus gewährt. ( sog. Übungsleiterpauschale von € 2100 pro Jahr)

Hier können Sie den vollständigen Antrag als PDF herunterladen.


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