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Antrag - Wie erfolgt die Antragsstellung
Die Antragsstellung erfolgt über ein Formular ( mit Anlagen) an den Stadt- oder Landkreis. Von dort wird der Antrag mit einer Stellungnahme weitergeleitet an die jeweils zuständige Stelle. Schritte: 1.Den Antrag ausfüllen und in zweifacher Ausfertigung mit Anlagen an den Stadt- oder Landkreis senden 2. Zum Antrag folgende Anlagen erstellen bzw. einholen:
Merke: 1. Der Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein 2. Im Finanzierungsplan können als kommunale Mittel eingebracht werden :
(z.B. Werbung von Freiwilligen, Öffentlichkeitsarbeit, Schulung, Begleitung, Einsatz, Unterstützung)Andere Sachkosten sind nicht zuwendungsfähig .( z.B.Raummiete oder PC für die Koordinierungsstelle sondern nur Sachkosten, die sich direkt aus dem Zusammenhang mit den bürgerschaftlich Engagierten ergeben (z.B. Schulungsmaterial wie Bücher, Filme etc., Öffentlichkeitsarbeit) 4. Die Projektbeschreibung macht Aussagen zu folgenden Qualitätsmerkmalen:
5.Die Konzeption zur Qualitätssicherung stellt dar, was die Schulung, Fortbildung und Begleitung der Freiwilligen umfasst Die angemessene Schulung und Fortbildung der ehrenamtlich tätigen sowie der sonstigen zum bürgerschaftlichen Engagement bereiten Personen muss folgende Qualitätsmerkmale aufweisen:
2. allgemeine Situation der pflegenden Personen einschließlich des sozialen Umfelds, 3. Umgang mit den Erkrankten, insbesondere Erwerb von Handlungskompetenzen im Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressionen und Widerständen, 4. Methoden und Möglichkeiten der Betreuung und Beschäftigung und 5. Kommunikation und Gesprächsführung.
6.Aufwände von Freiwilligen werden anerkannt, aber nur in begrenzter Höhe Die öffentliche Förderung der ehrenamtlich Engagierten oder bürgerschaftlich Tätigen ist gedacht für Entschädigungen für den tatsächlich entstandenen Aufwand. Er kann pauschaliert werden. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Träger bürgerschaftlich Tätigen Aufwandsentschädigungen über den steuerfreien Betrag gem. § 3 Ziff. 26 EStG hinaus gewährt. ( sog. Übungsleiterpauschale von € 2100 pro Jahr) Hier können Sie den vollständigen Antrag als PDF herunterladen.Copyright
2009 Paritätisches Bildungswerk Baden-Württemberg
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