Förderungvoraussetzungen - Wer und was wird gefördert
Merke: Mit Landesmitteln werden 2009 gefördert Seniorennetzwerke und Pflegebegleiterinitiativen

Seniorennetzwerke:

  • vernetzt wirkende Initiativen von bürgerschaftlich Engagierten in Kirchengemeinden,Vereinen, kommunalen Gemeinden, Stadtteilen
  • mit pflegefachlicher Anleitung
  • sie erbringen niederigschwellige Dienstleistungen für Pflegebedürftige und ihreAngehörige: Betreuung, Unterstützung, Entlastung und Beratung

Bsp.: zugehende Angebote im Rahmen von Initiativen des betreuten Wohnens zu Hause; Aufwandserstattung möglich, soweit die Übungsleiterpauschale nicht überschritten wird.

Pflegebegleiterinitiativen
  • vernetzt wirkende örtliche Initiativen von bürgerschaftlich Engagierten in Kirchengemeinden, Vereinen, kommunalen Gemeinden, Stadtteilen
  • mit pflegefachlicher Begleitung
  • sie unterstützen Angehörige, um ihnen Freiräume zur Erholung und Orientierung in schwierigen Alltagssituationen zu verschaffen

Bsp.: Bestehende und Initiativen im Aufbau zur Begleitung von pflegenden Angehörigen nach dem Bundesprojekt „Pflegebegleiter“.


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