Förderungvoraussetzungen - Wer und was wird gefördert
Wer: Auf- und Ausbau und die Praxis von Gruppen von Freiwilligen zur Unterstützung von Betreuung und Pflege in der Häuslichkeit. Träger solcher Initiativen können sein Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereinigungen oder Kommunen. Private Träger werden nicht gefördert.
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Gruppen, die sich auf Personen im freiwilligen Engagement oder bürgerschaftlich tätige Personen stützen;
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Gruppen, deren praktische Angebote Pflegebedürftige unterstützen in der alltäglichen Betreuung ;
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und /oder pflegende Angehörige entlasten und unterstützen;
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Selbsthilfegruppen und – organisationen , die diese Aufgaben verfolgen
Was: der tatsächlich entstandene Aufwand im Zusammenhang mit Aufbau und Praxis einer Gruppe: Folgende Kosten gelten als zuwendungsfähige Ausgaben:- Aufwandserstattungen für Freiwillige ( z.B. Telefon, Fahrtkosten etc. pauschaliert oder im einzelnen)
- Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftlich engagierte Personen ( entschädigt nach der Übungsleiterpauschale von € 2100 pro Jahr)1
- Personal- und Sachkosten, die aus folgenden Aufgaben entstehen:
1. Koordination und Organisation der Hilfen,
2. fachliche Anleitung,
3. Schulung und Fortbildung der bürgerschaftlich Engagierten und
4. kontinuierliche fachliche Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte.
1 Aufwandsentschädigung im Rahmen des steuerfreien Betrags gemäß § 3 Ziffer 26 Einkommensteuergesetz (EStG) Gewährt der Träger bürgerschaftlich Tätigen Aufwandsentschädigungen über den steuerfreien Betrag gem. § 3 Ziff. 26 EStG hinaus, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Der Träger eines Angebots muss die Zahl der bei ihm eingesetzten ehrenamtlich und der bürgerschaftlich Engagierten sowie die Zahl der bürgerschaftlich Tätigen offenlegen. Der Träger eines Angebots muss darstellen, ob eine Betreuung im stationären und ambulanten Bereich angeboten wird und ob gegebenenfalls Aufwendungen anderweitig gedeckt sind.
Merke: Übernimmt Personal der Kommune Aufgaben oder Tätigkeiten für die Initiative, so können anteilig Personalkosten als kommunaler Zuschuss bei den Eigenmitteln eingesetzt werden.
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2009 Paritätisches Bildungswerk Baden-Württemberg