Förderungswege - Wer fördert wie hoch

Es gibt drei Zugänge zu Fördermitteln nach § 45d: Kommunale Mittel – Landesmittel- Mittel der Pflegekassen

Kommunale Mittel:
sie sind Voraussetzung für den Zugang zu Landes- und zu Mitteln der Pflegekasse. Die Höhe ist nicht begrenzt und ist mit den Verantwortlichen vor Ort auszuhandeln.

Landesmittel:
sie sind 2009 beschränkt auf 2 inhaltliche Schwerpunkte ( Seniorennetzwerke und Pflegebegleiterinitativen) und einer Höhe von € 1250 pro Initiative. 100 Initiativen können 2009 die Landesförderung erhalten. Sie verteilen sich auf die Landkreise entsprechend der älteren Bevölkerung ( Königsteiner Schlüssel). Initiativen, die Landesförderung beantragen, sollten deshalb frühzeitig mit den Verantwortlichen der Landkreise Kontakt aufnehmen.

Mittel der Pflegekasse:
Grundlage für die Höhe der Förderung durch die Pflegekasse ist der Betrag der vorherigen Fördermittel aus

  • kommunalen ( rein kommunal geförderte Gruppen) oder

  • kommunalen und Landesmitteln ( Pflegebegleiterinitiativen bzw. Seniorennetzwerke)

  • Die Pflegekasse verdoppelt den Betrag aus kommunalen bzw. kommunalen und Landesmitteln .


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