Nach AZ.: 33-5270.1/17
Aktualisiert: 25. März 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Blick auf die Corona-Pandemie teilen wir Ihnen mit, dass die Fristen zur Beantragung von Fördermitteln des Landes für
Initiativen des Ehrenamts in Vor- und Umfeld von Pflege (Seniorennetzwerke).
Initiativen der Selbsthilfe in der Pflege (Pflegebegleiter-Initiativen und Sonstige Maßnahmen der Selbsthilfe z.B. betreute Mittagtische, Tagesausflüge, Urlaub ohne Koffer zur Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige).
für dieses Jahr herausgeschoben werden
Nach Nr. 6.3 der VwV-Ambulante Hilfen gilt für
Folgenanträge anstatt der 30. April 2020 nunmehr der 31. Juli 2020
Erstanträge statt der 30. September 2020 der 31. Oktober 2020.
Ministerium für Soziales und Integration
Baden-Württemberg
Referat 33 – Pflege, Quartiersentwicklung
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart