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Nach AZ.: 33-5270.1/17

Aktualisiert: 25. März 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,


mit Blick auf die Corona-Pandemie teilen wir Ihnen mit, dass die Fristen zur Beantragung von Fördermitteln des Landes für


  • Initiativen des Ehrenamts in Vor- und Umfeld von Pflege (Seniorennetzwerke).

  • Initiativen der Selbsthilfe in der Pflege (Pflegebegleiter-Initiativen und Sonstige Maßnahmen der Selbsthilfe z.B. betreute Mittagtische, Tagesausflüge, Urlaub ohne Koffer zur Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige).


für dieses Jahr herausgeschoben werden


Nach Nr. 6.3 der VwV-Ambulante Hilfen gilt für


  • Folgenanträge anstatt der 30. April 2020 nunmehr der 31. Juli 2020

  • Erstanträge statt der 30. September 2020 der 31. Oktober 2020.


Ministerium für Soziales und Integration

Baden-Württemberg

Referat 33 – Pflege, Quartiersentwicklung

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

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