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Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der ambulanten Hilfen

Aktualisiert: 25. März 2022

Hiermit möchten wir Sie auf die neue Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der ambulanten Hilfen (VwV-Ambulante Hilfen) vom 17. Dezember 2019 (GABl. vom 29.01.2020) aufmerksam machen.


Ziel der Landesförderung nach der VwV-Ambulante Hilfen ist es, landesweit bedarfsgerechte Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen zu ermöglichen.


Die Zuwendungen sollen den Auf- und Ausbau von ehrenamtlich getragenen Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 SGB XI und der Selbsthilfe in der Pflege nach § 45d SGB XI dienen.


  • Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der ambulanten Hilfen (VwV-Ambulanten Hilfen)

  • Antragsformular §§ 45c und 45d SGB XI

  • Vordruck Verwendungsnachweis Familienpflege-Demenz-Ehrenamt

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Agentur Pflege engagiert.

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