Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der ambulanten Hilfen
Aktualisiert: 25. März 2022
Hiermit möchten wir Sie auf die neue Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der ambulanten Hilfen (VwV-Ambulante Hilfen) vom 17. Dezember 2019 (GABl. vom 29.01.2020) aufmerksam machen.
Ziel der Landesförderung nach der VwV-Ambulante Hilfen ist es, landesweit bedarfsgerechte Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen zu ermöglichen.
Die Zuwendungen sollen den Auf- und Ausbau von ehrenamtlich getragenen Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 SGB XI und der Selbsthilfe in der Pflege nach § 45d SGB XI dienen.
Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der ambulanten Hilfen (VwV-Ambulanten Hilfen)
Antragsformular §§ 45c und 45d SGB XI
Vordruck Verwendungsnachweis Familienpflege-Demenz-Ehrenamt
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Agentur Pflege engagiert.