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Antragstellung | Fristen

Vorgehen

Vorgehensweise bei der Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über das Antragsformular (siehe Downloadbereich). Für Erstanträge und Folgeanträge sind folgende Unterlagen von Ihnen zusammen zu stellen:

  1. Den Antrag ausfüllen und in zweifacher Ausfertigung mit den u.s. Anlagen an den Stadt- oder Landkreis senden. Dieser wird von den zuständigen Mitarbeiter_innen des Fachbereichs der Stadt-/Landkreis geprüft und mit den vorgesehenen Anlagen an die jeweilig zuständige Instanz weitergeleitet.
     

  2. Es sind von Ihnen folgende Anlagen einzuholen und zu erstellen:
     

  • Schriftliche Stellungnahmen:
     

a) Formlose Bestätigung der Kommune mit der Angabe des kommunalen Zuschusses über Höhe und Zeitpunkt der Förderung (unbedingte Voraussetzung zur Förderung);


b) Stellungnahme der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft (i.d.R. Land- oder Stadtkreis) zur sozialräumlichen quartiersbezogenen Einschätzung in deren Bereich die geförderten Maßnahmen erbracht werden. Bei gleichzeitiger kommunaler Förderung ist keine Bestätigung beizufügen.
 

  • Projektbeschreibung, Konzeption zur Qualitätssicherung (Qualitätskonzept):

 

a) bei Erstanträgen zu Grunde liegende Projekt- bzw. Kurzbeschreibung und Qualifikationsnachweise der Fachkräfte.
 

b) bei Folgeanträgen geplante Maßnahmen des Antragsjahres im Qualitätskonzept: Schulungen und Fortbildung, kontinuierlich fachliche Begleitung, Austauschtreffen, Anerkennungskultur. Das Formular (siehe Downloadbereich)

Bei Fragen zu Erst- und Folgeanträgen wird die Kontaktaufnahme zur Fachberatung der Agentur Pflege engagiert frühzeitig empfohlen.

Ehrenamtliche Initiativen: Handlungsfelder und Aktivitäten

Derzeit werden ca. 140 Initiativen im Rahmen des Verfahrens nach § 45 c Abs. 1 Nr. 2 Initiativen des Ehrenamtes und § 45d Selbsthilfe in der Pflege gefördert.

Ehrenamtliche Initiativen (§45c Abs 1 Nr. 2 SGB XI) unterstützen aktuell mit Angeboten folgende Handlungsfelder:

 

Handlungsfeld 1: Selbstständigkeit erhalten (Mobilität und Selbstständigkeit)
Aktivitäten, die die Selbstständigkeit erhalten, wie z.B. Wohnberatung, Einkaufsdienste, Alltagsassistenz, Kleinstreparaturservice, Unterstützung bei administrativen Aufgaben, Begleitung nach Krankenhausaufenthalt (Beste Genesung zu Hause).

 

Handlungsfeld 2: Soziale Einbindung (Teilhabe und Kontakt)
Aktivitäten, welche die soziale Einbindung anregen oder unterstützen, wie Kontakt- und Besuchsdienste,

 

Handlungsfeld 3: Prävention bei Pflegebedürftigkeit
Bewegungsgruppen im Freien (BUS), Gedächtnistraining zu Hause, Aktivierung im Alltag – gemeinsam Kochen usw.

 

Seniorennetzwerke: Vereinen mehrere Angebote (u.a. betreutes Wohnen zu Hause) in einer Initiative, bieten eine Ansprechperson für Pflege- und Betreuungsfragen und sind mit anderen Akteuren im Quartier vernetzt.

 

 

Initiativen der Selbsthilfe (§45 d SGB XI) unterstützen mit ihren Aktivitäten folgende Handlungsfelder:

 

Handlungsfeld 1: Unterstützung von pflegenden Angehörigen (Pflegende Angehörige)
Aktivitäten, die pflegende Angehörige unterstützen und die Selbsthilfe anregt, wie z.B. Pflegebegleiterinitiativen, Gesprächskreise und Angehörigen Stammtische.

 

Handlungsfeld 2: Kontaktpflege und gemeinsame Selbsthilfeaktivtäten
Mittagstische, Tagesausflüge, Urlaub ohne Koffer, Freizeiten und gemeinsame Einkaufsfahrten

 

Handlungsfeld 3: Begleitete und unterstützte Selbsthilfegruppen
Selbsthilfegruppen (von Menschen, die Unterstützung, Begleitung und Pflege benötigen) mit hauptamtlicher und oder ehrenamtliche Begleitung und Unterstützung

Zuwendungsempfänger / Wer wird gefördert?

Gefördert werden Gruppen von ehrenamtlich Engagierten und Selbsthilfegruppen, die Initiativen im Umfeld der Betreuung und der Pflege in der Häuslichkeit aufbauen, ausbauen und in der Praxis weiterführen, wie z.B.

  • Gruppen, die sich auf Personen im freiwilligen Engagement oder aus der Bürgerschaft tätige Personen stützen,

  • Gruppen, deren praktische Angebote Begleitungs- und Pflegebedürftige in deren Alltag, in ihrer Selbständigkeit, der Teilhabe und Wohlbefinden unterstützen.

  • Gruppen, die pflegende Angehörige begleiten, entlasten und unterstützen.

  • Begleitete Selbsthilfegruppen.

 

Träger solcher Initiativen können sein: Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereinigungen oder Kommunen.
Private Träger werden nicht gefördert.

Umfang der Förderung, was wird gefördert?

Gefördert wird der tatsächlich entstandene Aufwand im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Praxis einer Gruppe/Initiative von Freiwilligen oder begleiteten Selbsthilfegruppen

  • Folgende Kosten gelten dabei als zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Aufwandserstattungen für ehrenamtlich Engagierte (z.B. Telefon, Fahrtkosten)

  • Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftlich engagierte Personen (entschädigt nach der Übungsleiterpauschale nach §3 Abs.26 EstG)

  • Personal- und Sachkosten aus folgenden Aufgaben:

  • Koordination und Organisation des Angebots/ der Initiative,

  • fachliche Begleitung und Anleitung durch Fachkräfte

  • Schulung und Fortbildung der bürgerschaftlich Engagierten und
    Anerkennungskultur


Wichtig:
Übernimmt Personal der Kommune Aufgaben oder Tätigkeiten für die Initiative, so können anteilig Personalkosten als kommunale Basis – Förderung eingesetzt werden. 

Antragsfristen 2024

Folgende Fristen sind bei der Einreichung der Anträge beim zuständigen Landratsamt einzuhalten:

Handlungsfelder
Zuwendungsempfänger
Umfang der Förderung
Antragsfristen
Anträge für das Jahr 2024
Der Antrag sollte beim Landratsamt eingegangen sein
Förderung einer Initiative des Ehrenamtes in der Pflege nach §45c Abs. 1 Nr.2 SGB XI
Erstantrag zur Förderung eines Seniorennetzwerkes aus Mitteln der Kommune und des Landes.
30.09.2024
Erstantrag zur Förderung eines Seniorennetzwerkes aus Mitteln der Kommune und des Landes, um die Landesmittel für das ganze Jahr zu erhalten.
30.04.2024
Folgeantrag zur Förderung eines Seniorennetzwerkes aus Mitteln der Kommune und des Landes.
30.04.2024
Erstantrag zur Förderung eines Seniorennetzwerkes ausschließlich aus Mitteln der Kommune.
30.09.2024
Folgeantrag zur Förderung eines Seniorennetzwerkes ausschließlich aus Mitteln der Kommune.
30.09.2024
Erstantrag zur Förderung einer "sonstigen Initiative" aus Mitteln der Kommune.
30.09.2024
Folgeantrag zur Förderung einer "sonstigen Initiative" aus Mitteln der Kommune.
30.09.2024
Förderung der Selbsthilfe in der Pflege nach §45d SGB XI
Erstantrag zur Förderung einer Pflegebegleiterinitiative aus Mitteln der Kommune und des Landes.
30.09.2024
Erstantrag zur Förderung einer Pflegebegleiterinitiative aus Mitteln der Kommune und des Landes, um die Landesmittel für das ganze Jahr zu erhalten.
30.04.2024
Folgeantrag zur Förderung einer Pflegebegleiterinitiative aus Mitteln der Kommune und des Landes.
30.04.2024
Erstantrag zur Förderung einer Pflegebegleiterinitiative ausschließlich aus Mitteln der Kommune.
30.09.2024
Folgeantrag zur Förderung einer Pflegebegleiterinitiative ausschließlich aus Mitteln der Kommune.
30.09.2024
Erstantrag zur Förderung einer „sonstigen Maßnahme der Selbsthilfe“ aus Mitteln des Landes, ggf. der Kommune.
30.09.2024
Erstantrag zur Förderung einer "sonstigen Maßnahme der Selbsthilfe" aus Mitteln des Landes, ggf. der Kommune, um die Landesmittel für das gesamte Jahr zu erhalten.
30.04.2024
Folgeantrag zur Förderung einer "sonstigen Maßnahme der Selbsthilfe" aus Mitteln des Landes, ggf. der Kommune.
30.04.2024
Erstantrag zur Förderung der Selbsthilfe (begleitete Selbsthilfegruppen) aus Mitteln der Kommune.
30.09.2024
Folgeantrag zur Förderung der Selbsthilfe (begleitete Selbsthilfegruppen) aus Mitteln der Kommune.
30.09.2024
Termine des Koordinierungsausschusses 2024
21.03.2024, 06.06.2024, 17.09.2024, 17.10.2024
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